Musikschulförderung

Den Musikschülern im Pflichtschulalter (bis zum 18.Geburtstag) wird ein monatlicher Förderbeitrag von € 10,- pro Schuljahr, für jedes erlernte Instrument gewährt. Anspruchsberechtigt sind Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Niederhollabrunn bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Besucher und Besucherinnen einer Musikhauptschule oder eines Musikgymnasiums sind vom Anspruch der Förderung ausgenommen, wenn der Unterricht zur Erlernung eines Musikinstrumentes im Rahmen der gesetzlichen Unterrichtszeit erfolgt. 

Beginnt der Schüler den Unterricht während des Schuljahres, besteht Anspruch auf den aliquoten Teil der Förderung.

Für die Gewährung des Förderbeitrages ist die Vorlage des Abschlusszeugnisses des jeweiligen Schuljahres erforderlich. 

Der Antrag auf Förderung ist bis 31. Dezember jeden Jahres vom/den Erziehungsberechtigten am Gemeindeamt einzubringen. 

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