In Österreich unterliegen die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Landesgesetzgebung, d.h. es gibt zahlreiche Vorschriften und Verordnungen die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden.
Da es schon beim Erwerb des Grundstücks, der Organisation des Bauvorhabens, der Einreichkritrien für Baubewilligungen und in Finanzierungsfragen eine Menge zu beachten gilt, empfiehlt sich eine sorgfältige und durchdachte Planung. Sie sollten in jedem Fall Expertinnen/Experten zu Rate ziehen und sich bei Ihrer Gemeinde informieren.
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Für Bauvorhaben in der Marktgemeinde Niederhollabrunn gelten die Bestimmungen der NÖ Bauordnung. Bebauungsplan ist keiner verordnet.
Nachstehend finden Sie Formulare sowie Informationsschriften zum Thema Bauen: