Bauanzeigen

Sämtliche anzeigepflichtige Bauvorhaben sind explizit in der NÖ Bauordnung angeführt. 

Der Bauanzeige sind zumindest eine zur Beurteilung des Vorhabens ausreichende, maßstäbliche Darstellung und Beschreibung des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung anzuschließen. In Fällen, wo die Vorlage eines Energieausweises erforderlich ist, ist dieser in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.

Zuständig

Formulare