Marktgemeinde Niederhollabrunn
| A| A
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > News
Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
- Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde - jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
- Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 - Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
- Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter - Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
- Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt
Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
11.05.2023
Amtsweg 1 2004 Niederhollabrunn
Tel.: 02269/2224
gem@niederhollabrunn.gv.at
Aufgrund Ihrer aktuellen Cookie Einstellungen kann der Inhalt nicht angezeigt werden. Klicken sie hier um Ihre Einstellungen anzupassen.
Herzlich willkommen!
Fundamt.gv.at-Fundgegenstände |Impressum |Öffentlicher Verkehr (ÖV) |Sitemap |Cookies |Barrierefreiheit |Datenschutz