Die erste Besiedelung des Gebiets fand nachweislich bereits in der Altsteinzeit statt. Errichtung des „Leebergs“ (Tumulus/Hügelgrab) in der Hallstattzeit.
Niederhollabrunn gehört zu den ältesten Ansiedelungen und Pfarren links der Donau. Die Schreibweise des Ortes war ständigen Änderungen unterworfen. So kann man in Urkunden auch Holainbrunen, Holerinbrunen, Hollarenbrunnen, Holarbrunen, Nidern Holaprun, Nieder-Holebrunn finden.
Die Gründung der Pfarre geht in die Zeit um 1000 zurück. Die Pfarrkirche wurde dem Diakonsmärtyrer St. Laurentius geweiht. Nachdem der Weg zur Kirche am Michelberg, der überhaupt ältesten Kultstätte dieser Region zu beschwerlich für die Menschen geworden war, gewann allmählich die St. Laurentikirche im Thale an Bedeutung. Wer Gründer des Ortes und der Pfarre ist, ist nicht sicher bekannt. Es wird vermutet, dass die Gründung entweder auf den Landesfürsten zurückgeht, dem von Kaiser Otto I. weite Gebiete in Niederösterreich nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 und der Zurückdrängung der Ungarn geschenkt wurden, oder einer der Edlen von Hollarinbrunnen, die auf dem heutigen Kirchenberg ein Festes Haus besaßen, könnte der Stifter gewesen sein. Nicht zuletzt wäre es auch möglich, dass der Bischof von Passau, der 1014 unter anderem auch Grundbesitz für die Errichtung einer Seelsorgestation in Stockerau erhielt, der Gründer war.
Als Quelle ersten Ranges für das Geschlecht der Edlen von Hollarinbrunnen ist das Saalbuch des Stiftes Klosterneuburg zu nennen, in dem im Laufe des 12. Jahrhunderts einige Mitglieder genannt werden: 1113 Adalramus de Hollarenprunnen, 1160 Sighard (als Zeuge einer Schenkung von Herzog Heinrich II. Jasomirgott) und 1171 Siglohus sowie sein Bruder Otto de Hollarbrunne. Dann dürfte dieses Geschlecht bald wieder erloschen sein.
Die erste urkundliche Erwähnung der Pfarre Niederhollabrunn findet sich im Jahre 1135 als Markgraf Leopold III. den Zehent von 13 Pfarren an Bischof Reginmar von Passau zurückstellte.
Nach dem Geschlecht der „Edlen von Hollarinbrunnen“ wurden die Herren von Gerloß Eigentümer von Niederhollabrunn. Nach der Familie Gerloß kam der Ort an das Bistum Passau. Es ist bisher noch unklar, ob der Ort durch Kauf, Tausch oder Schenkung an das Bistum kam. 1222 war Bischof Gebhard von Passau vorübergehend genötigt, das Dorf an Herzog Leopold VI. als Lehen zur Abtragung eines Schuldenrestes zu übertragen. Im Jahre 1241 bestätigte Herzog Friedrich II. auch die „Pfarrey Holabrunn“ als ein passauisches Lehen. 1253 ging die Pfarre aus dem Besitz des Bischofs in den seines Domkapitels über. 1277 wurde dies von König Rudolf I. bestätigt. Schon vorher dürfte König Ottokar von Böhmen stillschweigend auf das bisher lehenweise besessene Patronatsrecht verzichtet haben. Später incorportierte der Papst feierlich den Pfarrort den Domdechanten zu Passau. Bis zur Auflassung des Hochstiftes verblieb er dort.
1258 hatte auch das Chorherrenstift Klosterneuburg in Niederhollabrunn Besitz, welches dem ältesten erhaltenen Urbar von Klosterneuburg entnommen werden kann. 1177–1185 hatte Herzog Leopold V. dem Stift die Kinder des Gerung von Niederhollabrunn geschenkt. Das Stift Heiligenkreuz hatte Besitz laut einem Urbar vom Ende des 13. Jahrhunderts.
1586 eignete sich Melchior Khlesl die Pfarre an und ließ sich vom Domdechanten von Passau, Anton Fabricius, „installieren und investieren“. Das Inventar ließ er dem Domdechanten überreichen. Erzherzog Ernst befahl Khlesel 1589, die Robot nicht über 14 Tage auszudehnen. Da Khlesl 1598 anlässlich seiner Ernennung zum Bischof von Wien nicht auf die Pfarre Niederhollabrunn verzichten wollte, kam es zum Streit „mit rüden Worten“ zwischen ihm und dem Domdechanten von Passau, Graf Karl von Lamberg.
Darüber hinaus teilte der Ort natürlich auch die wechselvolle Geschichte Österreichs.
Gemeindezusammenlegung
Die Gemeindezusammenlegung auf Basis der NÖ. Gemeindeordnung 1965 begann mit den Ortschaften Niederhollabrunn und Haselbach, nach einem jeweiligen einvernehmlichen Gemeinderatsbeschluß im Jahr 1969, als Antrag an die NÖ Landesregierung, es folgte dann 1970 noch die Ortschaft Streitdorf auf gleichem Weg. Die NÖ Landesregierung genehmigte die Anträge mit Bescheid v. 19.09.1969 und v. 15.12.1970 jeweils mit Namen Gemeinde Niederhollabrunn. Für die Ortschaften Niederfellabrunn und Bruderndorf war die Vorgangsweise, einvernehmliche Gemeinderatsbeschlüsse und Antrag an die NÖ Landesregierung ident und mittels Bescheid v. 29.09.1970 mit dem Namen Marktgemeinde Niederfellabrunn genehmigt. Lt. dem NÖ Kommunalstrukturverbesserungsgesetz v. 03.11.1971 wurde die Vereinigung der Gemeinde Niederhollabrunn mit der Marktgemeinde Niederfellabrunn unter dem Namen Marktgemeinde Niederbrunn von der NÖ Landesregierung verordnet. Die vom Gemeinderat von Niederbrunn in der Sitzung v. 03.05.1972 beschlossene Änderung des Namens von Marktgemeinde Niederbrunn auf Marktgemeinde Niederhollabrunn wurde von der NÖ Landesregierung mit Bescheid v. 26.11.1974 genehmigt.
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Ein wichtiger Punkt unserer Gemeindegeschichte ist vor allem die Verleihung des Marktrechtes an Niederfellabrunn vor dem Jahre 1393. Das Marktrecht wurde in den Jahren 1531, 1714, 1775, 1786 und letztmals 1794 erneuert.
Das Recht zur Führung als Marktgemeinde stammt deshalb ausschließlich vom Ort Niederfellabrunn.
Einige denkmalgeschützte Objekte in unserer Gemeinde:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Niederhollabrunn