Informationen zu Hochwasserschäden

Bild Hochwasser

Lt. der geltenden Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden sind Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften formlos bei jener Gemeinde zu melden, in deren Gemeindegebiet das Schadensereignis eingetreten ist. 


Homepage des Landes NÖ:   Katastrophenbeihilfe für: Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen - Land Niederösterreich (noe.gv.at)


Schadenerhebungsprotokoll:   Gebaeudeschaeden_Formular_Anlage_A.doc (live.com)


Info

Text, Zeitleiste

Text, BriefText


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19.09.2024