Handwerkerbonus

Logo Handwerksbonus

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. 

Wenn Sie selbst keine Möglichkeit haben ihren Antrag digital einzubringen, können Sie auch sehr gerne auf das Gemeindeamt kommen und sich bei der Einreichung unterstützen lassen.

Datei herunterladen (365 KB) - .PDF

26.08.2024