Amtstafel

Die veröffentlichten Verlautbarungen stellen nur einen Auszug aus den Anschlägen an der Amtstafel vor dem Gemeindeamt dar. Wir weisen darauf hin, dass nur die Veröffentlichung auf der Amtstafel vor dem Gemeindeamt rechtlich verbindlichen Charakter hat und die Veröffentlichung im Internet nur eine unverbindliche Bürgerserviceleistung der Marktgemeinde Niederhollabrunn darstellt.

Die öffentliche Bekanntmachung von Bürgerbegutachtungsverfahren zu Landesgesetzen bzw. Landesverordnungen finden Sie unter http://www.noe.gv.at/buergerbegutachtung .

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